Deutsches Institut für Gesundheitsrecht (DIGR) gegründet (29.03.2006)
Mit einem feierlichen Gründungsakt haben Akteure aus wichtigen Bereichen des Gesundheitswesens das "Deutsche Institut für Gesundheitsrecht (DIGR)" gegründet. Zum Vorsitzenden und Institutsdirektor wählte die Gründungsversammlung einstimmig Helge Sodan, Professor für Öffentliches Recht an der Freien Universität und Präsident des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin.
Berlin (ots) - Mit einem feierlichen Gründungsakt haben Akteure aus wichtigen Bereichen des Gesundheitswesens das "Deutsche Institut für Gesundheitsrecht (DIGR)" gegründet. Zum Vorsitzenden und Institutsdirektor wählte die Gründungsversammlung einstimmig Helge Sodan, Professor für Öffentliches Recht an der Freien Universität und Präsident des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin.
Das Recht bilde nicht nur die Basis aller Prozesse zwischen Ärzten, Patienten, Versicherern und Arzneimittelherstellern, so Prof. Sodan, es könne auch einen Rahmen für neue Freiheiten schaffen, die den eingeschnürten Gesundheitsmarkt beleben und sanieren. Wissenschaftlich unterstützt von der Freien Universität Berlin liegt die Besonderheit des Instituts nach Ansicht der Gründer darin, dass sich im DGIR Vertreter aus unterschiedlichen Sektoren zusammengefunden haben, um im interdisziplinären Austausch Lösungen für gemeinsame Probleme zu erarbeiten. Zu den 12 Gründungsmitgliedern gehören u.a. die Bundeszahnärztekammer, die Pfizer Deutschland GmbH, die Quintessenz-Verlagsgruppe und die Arbeitsgemeinschaft MEDI Deutschland.
Mit den 5. Berliner Gesprächen zum Gesundheitsrecht, die am Montag, dem 3. April 2006 im Berliner Hotel Hilton am Gendarmenmarkt stattfinden, will sich das Institut der Öffentlichkeit präsentieren.

