Internetrecht
Eine Ebene höherVerschiedene Autorinnen und Autoren stellen Beiträge zu aktuellen Rechtsentwicklungen im Internet vor.
- Aufsichtsbehörden dringen auf Einhaltung des Datenschutzes bei Bewertungsportalen und Netzwerken
- Erstmals haben die Obersten Datenaufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich klare Leitlinien für die Betreiber von Bewertungsportalen und sozialen Netzwerken im Internet formuliert. Die einvernehmlich bei einer Sitzung des Koordinationsgremiums der Datenschützer (dem so genannten Düsseldorfer Kreis) in Wiesbaden getroffenen Festlegungen beinhalten die Verpflichtung für soziale Netze im Internet (zum Beispiel studiVZ (Studentenverzeichnis)), die Nutzer umfassend über die Verarbeitung ihrer Daten zu informieren und ihnen die Entscheidung zu überlassen, welcher Personenkreis die Daten sehen darf. Die Nutzer müssen weder personalisierte Werbung noch die Speicherung von Nutzungsdaten auf Vorrat hinnehmen. Sie haben das Recht, sich in solchen Gemeinschaften unter Pseudonym zu bewegen und müssen ihr Profil oder Bild jederzeit löschen können.
- Beitreiber von Internetportalen nur eingeschränkt überwachungspflichtig
- Das Hanseatische Oberlandesgericht hat mit seiner Entscheidung vom 4. Februar 2009 (Az.: 5 U 180/07) die Überwachungspflicht des Betreibers eines Internetportals für die dort eingestellten Inhalte eingeschränkt.
- Google Analytics: Nutzeranalyse contra Datenschutz / Google Analytics und afgis-Qualitätslogo: Wie geht das?
- Nach einer Untersuchung des Mediendienstes futurezone.ORF.at setzen 80 Prozent der großen deutschsprachigen Medien-Websites Google Analytics ein, um das Leseverhalten der Nutzer zu analysieren - ohne dass den Betroffenen dies deutlich wird. Was wird von Google Analytics ausgewertet? Wie ist das Verfahren rechtlich einzuordnen? Welche Auswirkungen hat die Verwendung von Google Analytics auf das afgis-Qualitätslogoverfahren?
- OLG Hamm differenziert Sicht auf Alleinstellungsmerkmal bei Internetpräsenzen
- Das OLG Hamm hat mit seiner Entscheidung vom 19. Juni 2008 (Aktenzeichen 4 U 63/08) jetzt nicht unwesentlich zu einer differenzierteren Sicht auf den Umgang mit Internet-Domains beigetragen. Zur Erinnerung: Bislang galt beim Umgang mit Domains das so genannte „Tauchschulen-Urteil“ als der Weisheit letzter Schluss, nach dem die bloße Verknüpfung eines Gattungsbegriffs mit einem Ortsnamen als Alleinstellungsmerkmal angesehen wurde – und damit unzulässig war.

