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Google Analytics: Nutzeranalyse contra Datenschutz / Google Analytics und afgis-Qualitätslogo: Wie geht das?

Nach einer Untersuchung des Mediendienstes futurezone.ORF.at setzen 80 Prozent der großen deutschsprachigen Medien-Websites Google Analytics ein, um das Leseverhalten der Nutzer zu analysieren - ohne dass den Betroffenen dies deutlich wird. Was wird von Google Analytics ausgewertet? Wie ist das Verfahren rechtlich einzuordnen? Welche Auswirkungen hat die Verwendung von Google Analytics auf das afgis-Qualitätslogoverfahren?

Früher bestellte man Kataloge mit einer Postkarte. Heute bekommt man sie, ohne dass man sie bestellt hat. Das kann das Ergebnis einer Hatz sein. Man ist identifiziert worden, ohne dass man davon weiß. Wie kann das gehen?

Nach einer Untersuchung des Mediendienstes futurezone.ORF.at setzen 80 Prozent der großen deutschsprachigen Medien-Websites Google Analytics ein, um das Leseverhalten der Nutzer zu analysieren - ohne dass den Betroffenen dies deutlich wird. Zwar verpflichtet Google die Websitebetreiber, die den Dienst in Anspruch nehmen, "an prominenten Stellen Ihrer Websites eine sachgerechte Datenschutzpolicy zu dokumentieren", de facto sucht man in der Regel vergeblich oder mindestens lange nach einem entsprechenden Hinweis.

Was wird von Google Analytics ausgewertet? Im wesentlichen das Benutzerverhalten, die technische Ausstattung des jeweiligen Computers und die Herkunft der Benutzer - man spricht in diesem Zusammenhang auch von User Tracking.

Die anfallende Datensammlung kommt durch einen eingebetteten Code auf der Anbieter-Website zustande, der automatisch beim Aufruf ausgeführt wird. Im Falle von Google wird eine Cookie-Textdatei mit dem Namen "utma" und einer Zufallsnummer auf dem Besucherrechner abgelegt, so dass sich der Benutzer nun von anderen unterscheiden lässt. Die anfallenden Nutzungsdaten werden an Google übermittelt. Von dort werden sie - wunschgemäß aufbereitet - dem Anbieter zur Verfügung gestellt.

Wie ist das Verfahren rechtlich einzuordnen? Hierzulande ist eine Datenverarbeitung nach § 15 Abs. 3 Telemediengesetz (TMG) nur zulässig, wenn der Nutzer dem nicht widerspricht - nachdem er auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen worden ist (§ 13 Abs. 1 TMG). Insofern ist von den Seitenbetreibern, die Google Analytics einsetzen, zu fordern, dass sie die Besucher der Seite vor der Datenerhebung nicht nur klar, verständlich und transparent darüber informieren, dass bestimmte Daten erhoben werden, sondern auch darüber, was mit diesen geschieht. Besucher müssen außerdem die Möglichkeit haben, der Datenerhebung zu widersprechen beziehungsweise eine gegebene Einwilligung zu widerrufen, nicht zu reden vom Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Sperrung personenbezogener Daten.

Kann man eigentlich feststellen, ob Google Analytics auf der besuchten Seite zum Einsatz kommt? Diese Möglichkeit gibt es, auch kann man den Einsatz in Grenzen steuern:

  1. Für den Browser Firefox gibt es die Erweiterung "Counterpixel" die anzeigt, ob Analyseinstrumente auf der besuchten Seite eingesetzt werden.
  2. Mit der Erweiterung "Customize Google" (sowohl für Firefox als auch für den Internet Explorer verfügbar) kann man das Versenden von Cookies an Google Analytics unterbinden.
  3. Eine weitere Möglichkeit, der Profilbildung entgegenzuwirken ist es, die Einstellungen am eigenen Rechner zu modifizieren und festzulegen, dass Cookies automatisch am Ende einer Sitzung gelöscht werden.
  4. Die Erweiterung AdBlock Plus (für Firefox) ermöglicht, Elemente aus Seiten auszufiltern, die trackingrelevante Inhalte enthalten.
  5. Da Cookies wie viele andere Internetanwendungen in JavaScript-Code abgefasst sind, sind Anwendungen hilfreich, die ermöglichen, die Elemente bei Bedarf zuzuschalten, wie dies das Tool NoScript (für Firefox und Opera) realisiert.

Google Analytics und afgis-Qualitätslogoverfahren

Die afgis-Mitgliederversammlung am 8. Dezember 2009 hat sich eingehend mit der Frage befasst, welche Auswirkungen die Verwendung von Google Analytics auf die Teilnehmer des Qualitätslogoverfahrens hat und folgendes beschlossen:

  • Zum gegenwärtigen Zeitpunkt empfiehlt afgis den grundsätzlichen Verzicht auf den Einsatz von Google Analytics.
  • Von den Anbietern, die auf den Einsatz von Google Analytics nicht verzichten wollen/können und sich für die Teilnahme am Qualitätslogoverfahren bewerben, wird erwartet, dass auf ihren Seiten in der Datenschutzerklärung gut sichtbar Hinweise auf die Datenverarbeitung durch Google ergänzt sind. Hierfür wird von Google folgender Text vorgegeben: "Hinweis zu Google Analytics: Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. ('Google'). Google Analytics verwendet sog. 'Cookies', Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden."

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